Aus: Ausgabe vom 22.04.2020, Seite 4 / Inland
Maskenpflicht in weiteren Bundesländern
Berlin. Am Dienstag kündigten Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt eine Pflicht zum Tragen von Gesichtsschutzmasken an. Thüringen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hatten dies bereits zuvor getan. Überwiegend gilt die nun geplante Pflicht in den Ländern ab kommender Woche. In Sachsen gilt sie schon seit Montag. Mit der Vorschrift, Mund und Nase mit Stoff zu bedecken, soll die Gefahr minimiert werden, unbeabsichtigt Mitmenschen mit dem Coronavirus anzustecken. Neben OP-Masken sind auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutzbarriere erlaubt. (dpa/jW)
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