Aus: Ausgabe vom 22.04.2020, Seite 4 / Inland
Mehrere Anklagepunkte gegen Halle-Attentäter
Karlsruhe. Der Attentäter von Halle muss sich wegen zweifachen Mordes und wegen Mordversuchs an insgesamt 68 Menschen vor Gericht verantworten. Außerdem hat die Bundesanwaltschaft Stephan Balliet auch wegen schwerer räuberischer Erpressung und Volksverhetzung angeklagt, wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Prozess soll am Oberlandesgericht Naumburg stattfinden. Balliet hatte 2019 am höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, versucht, gewaltsam eine voll besetzte Synagoge in der Saalestadt zu stürmen. Als er an der Eingangstür scheiterte, erschoss er am 9. Oktober zuerst eine Passantin und dann in einem nahen Imbiss einen Arbeiter. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Lenins Tat
vom 22.04.2020 -
Fax ans Gericht
vom 22.04.2020 -
Gedenken an William Tonou-Mbobda
vom 22.04.2020 -
Beschäftigte kampfbereit
vom 22.04.2020 -
Krank durchs Krankenhaus
vom 22.04.2020 -
»Viele hatten den Eindruck, Versuchskaninchen zu sein«
vom 22.04.2020