Unterstützer gesucht!
Viele Leserinnen und Leser haben die junge Welt das erste Mal am Kiosk entdeckt. Am 13. Juni startet die bundesweite Kioskaktion, mit der wir den Kauf im Pressehandel bewerben. Dazu schalten wir Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet. In einigen Städten sind Plakatflächen und Radiospots gebucht sowie Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Aktion läuft unter dem Motto »Schon getestet? Die linke überregionale Tageszeitung« und ist mit der klaren Handlungsaufforderung »Kauf am Kiosk!« verbunden.
Solche Werbeaktionen kosten viel Geld, sind aber notwendig, um neue Leserinnen und Leser zu gewinnen und die Bekanntheit unseres journalistischen Angebots zu steigern. Da unsere finanziellen Ressourcen beschränkt sind, können wir nicht überall Plakatwerbung und Radiospots buchen. Wir müssen uns auf für jW wichtige Städte konzentrieren. Und hier kommen unserer Leserinnen und Leser ins Spiel, auf deren Unterstützung wir setzen. Ihnen stellen wir Aktionspakete mit Plakaten und Aufklebern zur Verfügung, die über das Aktionsbüro bestellt werden können.
Darüber hinaus möchten wir den Vorschlag eines Lesers aufgreifen: Wir suchen einige Handvoll »Kioskpaten«. Das Ziel ist es, im Umfeld dieser Verkaufsstellen Werbung zu machen – also zum Beispiel Plakate aufzuhängen, die auf den Kiosk hinweisen – und somit Interessierte anzuziehen. Im Gespräch mit dem Pressehändler kann die Präsentation der Zeitung im Kiosk selbst während der Werbeaktion verbessert werden. Ihm können Gestaltungsmaterialien wie Plakate und kleine Thekenaufsteller überreicht werden.
Last but not least bitten wir alle Leserinitiativen, sich an der Aktion zu beteiligen und zwei oder drei Kioske zu betreuen. Zum Besprechen der Aktionen vor Ort können sich alle Leserinnen und Leser sowie interessierte Unterstützerinnen und Unterstützer im Aktionsbüro melden.
Aktionsbüro
Das Aktionsbüro ist telefonisch unter 030/53 63 55 10 oder per E-Mail an aktionsbuero@jungewelt.de zu erreichen.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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vom 23.05.2020