»Aryans«-Prozess: Urteile rechtskräftig
Halle (Saale). Die Urteile gegen zwei hessische Neonazis wegen brutaler Angriffe am 1. Mai 2017 im sachsen-anhaltischen Halle sind nun rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Halle am Montag mit. Es hatte die 43jährige Martina H. und den 42jährigen Carsten M. am 8. Februar 2019 wegen gefährlicher Körperverletzung in einem bzw. zwei Fällen schuldig gesprochen. H. wurde zu einem Jahr und zwei Wochen Haft auf Bewährung verurteilt, M. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Am Rande der 1.-Mai-Demonstration 2017 hatten die verurteilten Neonazis, die der Gruppierung »Aryans« zugerechnet werden, mit einem Pkw Jagd auf Menschen gemacht und sie mit Steinen beworfen. M. schlug zudem einen Passanten so stark mit einem Starkstromkabel auf den Kopf, dass dieser eine Gehirnerschütterung erlitt, wie die Süddeutsche Zeitung am 9. Januar 2019 online aus dem damals laufenden Prozess berichtete. (jW)
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