Gericht widerspricht Bundesregierung
Urteil: Hartz-IV-Beziehern steht Mehrbedarf wegen Coronapandemie zu
Das Sozialgericht Köln hat in einem kürzlich gefällten Urteil festgestellt, dass Schülern in Hartz-IV-Bezug wegen des Shutdowns im Zuge der Coronapandemie ein Mehrbedarf in Höhe von 240 Euro zusteht. Wie das Portal HartzIV.org am Montag mitteilte, sollen sie damit einen PC anschaffen können, um am digitalen Unterricht teilzunehmen.
Da sich das Jobcenter aus dem Rhein-Sieg-Kreis geweigert hatte, einem Jungen aus einem Hartz-IV-Haushalt einen PC-Zuschuss zu gewähren,...
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