Überlebensmittel auf der jW-Terrasse
Zu Recht galt die DDR als Land der Lesenden und der Bücher. Beschäftigung mit hochwertiger Literatur gehörte zum Alltag, Gedrucktes zum alltäglichen Bedarf. Was in 40 Jahren an Editorischem geleistet wurde, ist auch heute noch Weltspitze. Mehr noch: Im heutigen realkapitalistischen Umfeld kultureller Verflachung sind viele der damals verlegten Werke zu Überlebensmitteln ohne Verfallsdatum avanciert. Wenn darin die Geschichte des antifaschistischen Widerstandskampfes, der imperialistischen Kriege und des Internationalismus im Fokus stehen, trifft das im besonderen Maße zu. Gerade zu diesen Schwerpunkten hat sich unser leider viel zu früh verstorbener Redakteur Peter Rau in den fünf Jahrzehnten seines verdienstvollen Wirkens für die junge Welt eine respektable Handbibliothek angelegt. Er hinterließ sie uns mit der Maßgabe, Teile davon für die eigene Recherche zu nutzen, einen größeren Teil aber unseren Leserinnen und Lesern zur Verfügung zu stellen, damit sie sich im Kampf für eine bessere Welt noch besser geistig wappnen können. Wie die DDR-Lebensmittel sollen die Bücher zu »proletarischen Preisen« abgegeben und der Erlös für die Stärkung dieser Zeitung verwandt werden.
Wer Freude hat, in einem spannenden Sortiment gesellschaftswissenschaftlicher Literatur und Belletristik mit politischen Intentionen zu stöbern, kann das am Samstag, dem 18. Juli 2020, in der Zeit von 10 bis 18 Uhr in aller Ruhe auf der jW-Terasse bzw. bei regnerischem Wetter in der jW-Ladengalerie tun. Ingo Höhmann und Anne Pasold präsentieren den umfangreichen Nachlass nach Schwerpunkten geordnet und freuen sich auf möglichst zahlreichen Besuch. Mangeln wird es auch nicht an LPG-Broschüren und Beitrittsformularen. Schließlich ist jeder Genossenschaftsanteil ein ganz besonders wertvolles Überlebensmittel – für Verlag und Genossenschaft ebenso wie für die Nutzerinnen und Nutzer ihrer Produkte.
Kollektiv der Ladengalerie
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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vom 04.07.2020