Urteil: Bremen-Wahl nicht diskriminierend
Bremen. Die blinde Sängerin Corinna May ist mit ihrer Beschwerde gegen die Bremer Bürgerschaftswahl 2019 vor dem Staatsgerichtshof der Hansestadt gescheitert. Das Gericht sah in seiner Urteilsverkündung am Donnerstag keine hinreichenden Gründe dafür, den Urnengang vom Mai vergangenen Jahres für ungültig zu erklären. Bei der Abstimmung sei nicht gegen die Vorgaben der Landeswahlordnung verstoßen worden, die blinden und sehbehinderten Menschen die Ausübung ihres Wahlrechtes ermöglichen soll. Die 49jährige May hatte dagegen auf klare Mängel bei der Wahlbeteiligung für sehbehinderte Menschen hingewiesen und unter anderem die Ausstattung der Wahllokale sowie fehlende Kenntnisse der Wahlhelfer im Umgang mit blinden oder sehbehinderten Menschen kritisiert. (dpa/jW)
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