Die Ordnung der Schweiz
Vaud. Das Schweizer Bundesgericht hat die Berufung der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya abgewiesen und die »Testosteronregel« des Leichtathletikweltverbands bestätigt. Mittelstreckenläuferinnen mit erhöhtem Testosteronspiegel müssen diesen damit weiterhin durch die Einnahme von Medikamenten unter einen Grenzwert drücken. »Sportlerinnen als Voraussetzung für die Teilnahme an 400- bis 1.500-Meter-Wettkämpfen der Einnahme von Medikamenten oder chirurgischen Eingriffen auszusetzen«, sei kein »Verstoß gegen die öffentliche Ordnung der Schweiz«, stellte deren Oberste Gericht fest. Semenya lehnt die Einnahme von Medikamenten ab. (sid/jW)
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