Zu Engels’ 200.
Von jW-LadengalerieAm 28. November 2020 – dem 200. Geburtstag von Friedrich Engels – erscheint im Verlag 8. Mai ein Buch mit einem der meistgelesenen Texte der Weltliteratur: dem Manifest der Kommunistischen Partei. Es ist 1848 im Auftrag des »Bundes der Kommunisten« von Karl Marx und Friedrich Engels für die Arbeiterklasse geschrieben worden. 1968 war in der DDR eine Sonderausgabe dieses Textes geplant, der durch Illustrationen der international bekannten Malerin und Grafikerin Lea Grundig (1906–1977) ergänzt werden sollte. Die Ausgabe kam nicht zustande.
Der Verlag 8. Mai hat über das »Antiquariat Walter Markov« sechs Freigabemuster mit allen Andrucken des insgesamt elfteiligen Zyklus der Künstlerin erworben. Der Antiquar fand sie bei einer Geschäftsauflösung in einem Keller. Es sind jene Freigabemuster, auf denen Lea Grundig ihr Imprimatur für diese Ausgabe des »Kommunistischen Manifests« abgegeben hatte. Der Gedanke lag nahe, die nie vollständig ausgestellten elf Originale mit dem Text des ersten Programms der kommunistischen Bewegung nun zusammen herauszugeben. Deshalb sind die im Kupferstichkabinett Dresden aufbewahrten Originale für den Druck aufwendig vorbereitet worden. In diesem Buch glänzt der Schriftsteller und Journalist Dietmar Dath mit einem Essay. Kunsthistoriker Andreas Wessel beschäftigt sich in seinem Nachwort mit dem Werk Lea Grundigs und geht der Geschichte des Nichterscheinens der geplanten Ausgabe nach.
Zur Subskription steht nun ein nummerierter Sonderdruck von 100 Exemplaren mit einem Umfang von zirka 128 Seiten. Zur Ausstattung zählen fester Leineneinband und Schutzumschlag, Fadenheftung, ein Lesebändchen sowie die Subskribentenliste. Der Text des Manifests einschließlich Engels’ Vorwort von 1888 wird aus den Marx-Engels-Werken übernommen. Der Subskriptionspreis beträgt 80 Euro.
Achtung: Die Subskriptionsexemplare sind inzwischen vergriffen
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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