Aus: Ausgabe vom 23.09.2020, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Großbritannien darf Hilfen gewähren
Luxemburg. Staatliche Hilfen für den Neubau eines Atomkraftwerkes sind mit den Regeln des europäischen Binnenmarktes vereinbar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Es sei nicht erforderlich, »dass mit der geplanten Beihilfe ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wird«, teilte der EuGH mit. Das Gericht wies damit eine Klage Österreichs zurück. Für das britische Kernkraftwerk Hinkley Point C, das 2023 in Betrieb genommen werden soll, hatte die EU-Kommission 2014 Beihilfen Großbritanniens genehmigt. Österreich wollte, dass die Genehmigung für diese Maßnahmen für nichtig erklärt werden. (AFP/jW)
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