Aus: Ausgabe vom 24.09.2020, Seite 5 / Inland
Privatbank Warburg verliert vor Gericht
Frankfurt. Die Privatbank M. M. Warburg & Co. kann Steuerschulden nicht auf die Deutsche Bank abwälzen, entschied das Frankfurter Landgericht am Mittwoch. Das Unternehmen könne die Deutsche Bank nicht in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragssteuern bei den sogenannten Cum-Ex-Geschäften nehmen. Bei dem Streit geht es um 167 Millionen Euro Steuerschulden von Warburg aus den Jahren 2007 bis 2011. Die Hamburger verklagten das größte deutsche Geldhaus auf Ausgleich dieser Steuerschulden. Die Deutsche Bank hatte in dem besagten Zeitraum bei rund 400 Aktiengeschäften von Warburg als Depotbank fungiert. (Reuters/jW)
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