Kein Recht auf Existenz
EU-Bürger ohne Arbeitsplatz können nur im Ausnahmefall aus humanitären Gründen Sozialleistungen beziehen. Die Bundesregierung will selbst das abschaffen
Susan BonathFreizügigkeit hin oder her: Für arme Menschen aus anderen EU-Ländern gilt sie nicht. Schon jetzt sind Betroffene weitgehend von der Grundsicherung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildeten, dank eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2013, Familienangehörige von EU-Bürgern mit einem festen Job oder einem behördlichen Aufenthaltstitel. Künftig sollen auch sie leer ausgehen. Der bislang für sie geltende »Schutz der Familie«, ein humanitärer Grund, soll...
Artikel-Länge: 4493 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.