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Aus: Ausgabe vom 03.11.2020, Seite 1 / Inland

Vierwöchiger »Teillockdown« in Kraft

Berlin. Mit Beginn des »Teil-Lockdowns« sind in Deutschland am Montag weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Kraft getreten. Gastronomiebetriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen weitestgehend geschlossen bleiben. Es gelten Kontaktbeschränkungen, die an die Anfangsphase der Coronapandemie im Frühjahr erinnern. Gastronomiebetriebe dürfen in den nächsten vier Wochen lediglich Speisen und Getränke zum Abholen anbieten oder liefern. Wie viele dieser Unternehmen die Möglichkeit nutzen werden, sei noch völlig unklar, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Thomas Lengfelder, am Montag. Die Lage sei »katastrophal«. Die Bundespolizei kontrollierte am Montag verstärkt auf Umsteigebahnhöfen. Bahnen im Berliner Berufsverkehr wirkten am Morgen indes nicht deutlich leerer als üblich. (dpa/jW)