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Aus: Ausgabe vom 03.11.2020, Seite 5 / Inland

Weniger Soloselbständige trotz Mindestlohn

Mannheim. Einer Studie zufolge hat der gesetzliche Mindestlohn nicht dazu geführt, dass Beschäftigte von Unternehmen in die Selbständigkeit gedrängt wurden. Nach der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 sank die Zahl der Soloselbständigen ein Jahr später vielmehr um 7,4 Prozent, wie aus der am Montag veöffentlichten Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission hervorgeht. Damit würden Befürchtungen entkräftet, dass Unternehmer ihre Arbeitskräfte in großem Ausmaß zur Selbständigkeit zwingen würden, um den Mindestlohn nicht bezahlen zu müssen, erläuterte ZEW-Experte Moritz Lubczyk. (dpa/jW)