Bundestag: Wohl Verbot von Versammlungen
Berlin. Die von Gegnern der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie für diesen Mittwoch geplanten Kundgebungen in der Nähe des Reichstagsgebäudes und anderer Liegenschaften des Bundestages dürfen dort womöglich nicht stattfinden. Das geht aus einem Schreiben des Sicherheitsbeauftragten des Parlaments an die Abgeordneten hervor, das am Dienstag den Fraktionen zugeleitet wurde. Demnach sei auf Grundlage einer Gefährdungseinschätzung des Berliner Landeskriminalamtes mit Angriffen »auf die Gebäude des deutschen Bundestages und auch auf Personen« zu rechnen. Hinzu kämen gesundheitliche Gefährdungen für Menschen, die Zutritt zum Bundestag hätten. Das für den sogenannten befriedeten Bezirk vor dem Bundestag zuständige Bundesinnenministerium werde die Anträge, dort Versammlungen abzuhalten, »voraussichtlich ablehnend bescheiden«. Gegen diese Entscheidung stehe den Anmeldern der Rechtsweg offen. (dpa/jW)
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