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Aus: Ausgabe vom 18.11.2020, Seite 4 / Inland

Politiker zu Schadenersatz verurteilt

Stendal. Zwei ehemalige CDU-Politiker sind wegen der gefälschten Kommunalwahl 2014 zur Zahlung von Schadenersatz an die Stadt Stendal verurteilt worden. Rund 49.000 Euro müssen Exstadtrat Holger Gebhardt und der ehemalige Vorsitzende der Stendaler CDU, Wolfgang Kühnel, zahlen, entschied das Landgericht Stendal am Dienstag. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Verurteilten für die Wiederholung der Wahl und die damit verbundenen Ausgaben verantwortlich sind. Bei der Kommunalwahl 2014 war es zu erheblichen Fälschungen gekommen (siehe jW vom 15.5.2019). Gebhardt hat zugegeben, Vollmachten gefälscht und fremde Unterlagen selbst ausgefüllt zu haben. (dpa/jW)

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