Wahlrechtsnovelle ist Fall für Karlsruhe
Berlin. Die Änderung des Bundestagswahlrechts durch CDU/CSU und SPD wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. FDP, Grüne und Linke wollen dagegen eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beantragen. Das kündigten sie am Freitag in Berlin an. Das neue Wahlrecht weise so schwere Mängel auf, dass die Verfassung verletzt werde, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, zur Begründung. Mit der abstrakten Normenkontrolle können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
»Das ist nötig, um die Strukturen aufzubrechen«
vom 28.11.2020 -
Mit allen Mitteln
vom 28.11.2020 -
Arbeitsschutz mit Schlupfloch
vom 28.11.2020 -
Markt oder Staat?
vom 28.11.2020 -
Feixen im Gerichtssaal
vom 28.11.2020 -
Digitale Monopolisten
vom 28.11.2020 -
Zeitlos malochen
vom 28.11.2020