YPG und YPJ: Gericht beendet Verfolgung
München. Die bisher in Bayern gängige strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die öffentlich Symbole der syrisch-kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ zeigen, hat ein Ende: Das Bayerische Oberste Landesgericht wies am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von Kemal G. aus München zurück. Er war wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz angeklagt worden, weil er bei einer Demonstration gegen den türkischen Angriff auf Afrin eine Fahne der Frauenverteidigungseinheiten YPJ getragen hatte. Laut einem Bericht der kurdischen Nachrichtenagentur ANF bewertete das Gericht die YPJ als eigenständige Organisation – und nicht wie die Staatsanwaltschaft als Unterorganisation der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). (jW)
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