Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 14.12.2020, Seite 5 / Inland

Hartz-IV-Sätze decken Stromkosten nicht

München. Hartz-IV-Bezieher werden nach Berechnungen des Vergleichsportals Check 24 auch nach Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2021 nicht genug Geld zur Deckung der Stromkosten erhalten. Ein Alleinlebender mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden müsse in der Grundversorgung durchschnittlich 47,50 Euro im Monat zahlen. Im Hartz-IV-Regelsatz seien für 2021 aber nur monatlich 38,32 Euro für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen, berichtete dpa am Sonnabend über die Studie. Aufs Jahr gerechnet fehlten dem Hartz-IV-Bezieher damit 110 Euro. (dpa/jW)

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