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Aus: Ausgabe vom 15.12.2020, Seite 5 / Inland

Dieselskandal: Klagen vermutlich verjährt

Karlsruhe. Besitzer von Dieselfahrzeugen, denen schon 2015 klar war, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, konnten ab dem Jahr 2019 wohl nicht mehr gegen Volkswagen klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht davon aus, dass in diesen Fällen Ende 2018 Verjährung eingetreten ist, wie sich am Montag in der Verhandlung eines Musterfalls in Karlsruhe abzeichnete. Das Urteil sollte an einem anderen Tag, aber »kurzfristig« verkündet werden. Der Autokäufer, der grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch gegen Volkswagen erfüllen würde, hatte erst 2019 beim Stuttgarter Landgericht Klage eingereicht. Der Dieselskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Die gesetzliche Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende, Ausnahmen sind nur selten möglich. (dpa/jW)

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