Nicht bindend
Der Beschluss des Bundestages zur BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) ist als politische Meinungsäußerung ohne rechtliche Wirkung zu verstehen. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hervor. Darin heißt es, der Beschluss des Bundestages vom 17. Mai 2019 sei nicht auf der Basis einer spezifischen rechtlichen Regelung ergangen und habe daher »keine rechtliche Bindungswirkung für andere Staatsorgane«. Der Beschluss stelle vielmehr »eine politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte« dar. Der Bundestag hatte die Bewegung als antisemitisch eingestuft und verlangt, sie und ihre Unterstützer sollten kein Geld mehr von der Bundesregierung erhalten. Zuletzt hatten renommierte deutsche Kultureinrichtungen sowie mehr als 1.000 Wissenschaftler und Künstler den Beschluss kritisiert.(dpa/jW)
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