EuGH-Urteil zu »Stuttgart 21«-Dokumenten
Luxembourg. Im Streit um die Herausgabe von Dokumenten rund um das Milliardenprojekt der Bahn »Stuttgart 21« hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch klarere Grenzen definiert. Konkret geht es darum, dass »Stuttgart 21«-Kritiker verlangen, mehrere Dokumente zur Verfügung zu stellen, von denen sie sich Aufklärung über einen bis zur Gewalttätigkeit eskalierten Polizeieinsatz im Schlossgarten im Jahr 2010 erhoffen. Damals waren zahlreiche Demonstrantinnen und Demonstranten durch Polizeigewalt verletzt worden, einige davon schwer. Die Kritiker hatten sich in einem Verfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Umweltinformationsrichtlinie berufen. Das Gericht bat im Mai 2019 den EuGH darum, Detailfragen zu klären. Dieser stellte unter anderem klar, dass Behörden Gründe suchen müssen, die für eine Herausgabe von Informationen sprechen könnten. (dpa/jW)
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