Aus: Ausgabe vom 25.01.2021, Seite 2 / Inland
Verwaltungsgericht bremst Polizei wegen FDJ-Symbolen
Berlin. Im Vorfeld einer für vergangenen Freitag angemeldeten Kundgebung der Berliner Linksjugend und anderer linker Gruppen, die sich gegen das Vorgehen der Berliner Polizei gegen die Luxemburg-Liebknecht-Demonstration am 10. Januar richtete, hat das Berliner Verwaltungsgericht der Polizei per einstweiliger Anordnung untersagt, bei dieser Kundgebung erneut gegen Demonstranten einzuschreiten, die FDJ-Symbole zeigen. Die Polizei hatte dies offenbar zuvor gegenüber dem Anmelder angekündigt. Daraufhin wandte sich der Bundestagsabgeordnete Niema Movassat (Die Linke) mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung an das Verwaltungsgericht, wie er am Freitag via Twitter mitteilte. (jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Horst Jäkel, Potsdam: Verweigerte Solidarität mit FDJ Es ist schlimm genug, dass die Freie Deutsche Jugend 1951 im Nazi-Nachfolgestaat BRD (durch faschistische Juristen) verboten wurde. Nun knüppelten Polizisten im »rosa-rot-grün« regierten Berlin am 10....
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