EuGH urteilt zu Rundfunkbeitrag in bar
Luxemburg. Zwei Beitragzahlern aus Hessen droht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Niederlage im Streit mit dem Hessischen Rundfunk (HR) über die Zahlung des Rundfunkbeitrags in bar. Ein Land mit dem Euro als Währung könne seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten, urteilten die EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Diese Möglichkeit könne aus Gründen des öffentlichen Interesses jedoch auch beschränkt werden.
Hintergrund ist der Fall zweier Bürger, die den Beitrag in bar zahlen möchten. Der HR lehnte dies ab. Dagegen klagten die Betroffenen bis zum Bundesverwaltungsgericht, das schließlich den EuGH anrief. Die Richter stellten fest: Im allgemeinen könne der Euro mit seinem Status als »gesetzliches Zahlungsmittel« in den Euro-Staaten nicht zur Begleichung einer Schuld in dieser Währung abgelehnt werden. Gleichzeitig müsse es jedoch auch keine absolute Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten geben, um diesen Status zu verankern und zu wahren. Demnach sind es die Euro-Staaten selbst, die festlegen, wie Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können. (dpa/jW)
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