Antifaschistische Gegenkultur
Den Kulturkampf von oben zu entlarven und diesem mit radikal kritischer Kunst und Kultur zu begegnen, dem hat sich die Zeitschrift Melodie & Rhythmus spätestens seit ihrer Weiterentwicklung zum Magazin für Gegenkultur im Jahr 2017 verschrieben. Jedes Heft widmet sich aus linker Sicht neben Neuem aus Kunst und Kultur einem gründlich aufbereiteten Schwerpunktthema. In der aktuellen Ausgabe sind es die »USA«. Heft 2/2021, das am 18. März erscheinen wird, geht dem gerade besonders verbreiteten Phänomen »Irrationalismus und Wahn« auf den Grund.
»Um im Wirrwarr liberaler Meinungsmache den Kopf nicht zu verlieren, empfehlen wir gerne die aktuelle Ausgabe der Melodie & Rhythmus«, brachte es vor kurzem das Autonomie-Magazin in einer Twitter-Nachricht auf den Punkt. Dem wäre nur noch hinzuzufügen, dass ein Jahresabo die einfachste Art ist, auf dem laufenden zu bleiben – und gleichzeitig unsere »Waffe der Kritik« zu verteidigen. Das Jahresabo mit vier Ausgaben kostet 26,90 Euro. Wir nennen dies »revolutionäre Kultursteuer«. Ob für sich oder als Geschenk für jemand anderen – die M&R ist unerlässliches Rüstzeug im Kampf für linke Kultur.
Selbst das beste Magazin würde nicht ausreichen, um antifaschistische Gegenkultur tatsächlich mit Leben zu füllen. Daher bietet M&R widerständiger Kunst regelmäßig eine Bühne. So stellte Chefredakteurin Susann Witt-Stahl unlängst auf der XXVI. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz ein besonders anspruchsvolles Projekt vor: Anlässlich des 100. Geburtstags des Dichters Erich Fried laden M&R, junge Welt und der Verlag 8. Mai zu einer außergewöhnlichen Jubiläumsfeier ein. Mit Filmvorführungen, Gesprächen und einer Gala mit hochkarätigen Gästen werden wir am 7. und 8. Mai im Kino »Babylon« den 1988 verstorbenen Antifaschisten und sein literarisches Werk ehren. Die Planungen dazu sind in vollem Gange. In Kürze geben wir das Programm bekannt und starten den Kartenvorverkauf.
Kommunikation/Aktion
Jetzt Melodie & Rhythmus abonnieren: telefonisch unter 0 30/53 63 55 80, per E-Mail an abo@melodieundrhythmus.com oder online unter www.melodieundrhythmus.com/abo
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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