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Aus: Ausgabe vom 04.02.2021, Seite 10 / Feuilleton
Raubkunst

Plötzlich im Keller

Ein Ölgemälde des Expressionisten Erich Heckel (1883–1970) soll aus Sicht der beratenden Kommission für Naziraubgut vom Land Baden-Württemberg an die Erben des jüdischen Vorbesitzers zurückgegeben werden. Es geht um das von Heckel 1913 gemalte Bild »Geschwister«, das aktuell zu den Beständen der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe gehört. Das Gemälde befand sich laut Kommission bis 1934 im Eigentum des Historikers Max Fischer, der wegen seiner jüdischen Abstammung von den Nazis verfolgt wurde. 1935 verließ Fischer Deutschland, ein Jahr später emigrierte er in die USA. Das Gemälde befand sich 1944 im Keller von Heckels Wohnhaus in Berlin. Er stiftete es 1967 der Kunsthalle Karlsruhe. »Es konnte nicht aufgeklärt werden, wann und unter welchen Bedingungen zwischen Januar 1934 und Januar 1944 Erich Heckel in den Besitz des Gemäldes gelangte oder sogar Eigentum an diesem erhielt«, hieß es bei der Kommission. (dpa/jW)

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