Aus: Ausgabe vom 18.03.2021, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Mitarbeiterstatus für Uber-Fahrer
San Francisco. Mehr als 70.000 Uber-Fahrer in Großbritannien können künftig mit Mindestlohn, bezahltem Urlaub und anderen Unternehmerleistungen rechnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit und einer Schlappe vor dem obersten Gericht kündigte die US-Firma an, britische Fahrer nicht mehr als eigenständige Unternehmer, sondern als Mitarbeiter zu behandeln. Auch jetzt machte das Unternehmen klar, dass die neue Einstufung als »Worker« nach britischem Recht keinen Angestelltenstatus bedeute. Der erfolgreiche Kläger gegen Uber, James Farrar, kritisierte die Lösung. Das bedeute, dass es für 40 bis 50 Prozent der Arbeitszeit immer noch kein Geld geben werde, sagte er der Nachrichtenagentur PA. (dpa/jW)
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