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Aus: Ausgabe vom 09.04.2021, Seite 2 / Inland

Sachsen-Anhalt: Urteil zu reiner Briefwahl im Mai

Dessau-Roßlau. Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht will am 3. Mai seine Entscheidung dazu verkünden, ob eine reine Briefwahl, zum Beispiel des Landtags, unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Am Donnerstag verhandelte das Gericht in Dessau-Roßlau dazu. Ende 2020 hatte der Landtag das entsprechende Gesetz geändert. Danach soll in Fällen höherer Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen die Abstimmung als reine Briefwahl durchgeführt werden können. 22 Landtagsabgeordnete, darunter 21 von der AfD-Fraktion, hatten dagegen geklagt, weil sie Wahlfreiheit, Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt sehen. (dpa/jW)

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