Aus: Ausgabe vom 09.04.2021, Seite 5 / Inland
BGH: Coronahilfe nicht pfändbar
Karlsruhe. Selbständige und Kleinstunternehmer müssen mit dem Geld aus der Coronasoforthilfe keine alten Schulden begleichen. Die Mittel seien zweckgebunden und daher nicht pfändbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sie dienten der Abmilderung einer finanziellen Notlage. Gläubiger haben also keinen Zugriff. Das geht aus einer Entscheidung vom März hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Im konkreten Fall ging es um 9.000 Euro aus dem Bundesprogramm und der »NRW-Soforthilfe 2020«, die Ende März 2020 bewilligt wurden und auf ein Pfändungsschutzkonto flossen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Altmaier unter Druck
vom 09.04.2021 -
»Durchsuchung war rechtlich fragwürdig«
vom 09.04.2021 -
Tag der Sinti und Roma
vom 09.04.2021 -
Störfaktor Föderalismus
vom 09.04.2021 -
Verschärfte Verunsicherung
vom 09.04.2021 -
Mit allen Mitteln
vom 09.04.2021 -
Betriebsräte stärken
vom 09.04.2021 -
»Die Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden«
vom 09.04.2021