Gemeinsam in die Zukunft
Hinter uns liegt ein in vielerlei Hinsicht schwieriges Jahr. Und dennoch hat es die junge Welt geschafft, in diesen Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Damit das auch in Zukunft so fortgesetzt werden kann, braucht sie den Rückhalt einer starken Genossenschaft. Deren Mitglieder kommen aus dem Kreis der Mitarbeitenden von Verlag und Redaktion und der Leserinnen und Leser von junge Welt und Melodie & Rhythmus. Am 7. Oktober 1995 haben wir die LPG junge Welt eG genau deshalb gegründet. Sie war und ist eine der wichtigen Voraussetzungen dafür, dass unsere Arbeit in Verlag und Redaktion unabhängig von direkter Einflussnahme gestaltet werden kann.
Mindestens einmal im Jahr trifft sich die Vollversammlung der Genossenschaft in Berlin, vor allem um Belange der Genossenschaft zu besprechen. Auch in diesem Jahr findet die Versammlung am letzten Sonnabend im Juni, also am 26. Juni, von 13 bis circa 17 Uhr statt. Wie schon 2020 muss die Versammlung aufgrund der Pandemieeinschränkungen in das Kino Babylon ausweichen. Es befindet sich in kurzer Distanz zur Ladengalerie des Verlag 8. Mai, in der Rosa-Luxemburg-Straße 30. Wir werden entsprechend frühzeitig ein Hygienekonzept bekanntgeben, das am 26. Juni auch öffentlich aushängen wird. Zur besseren Organisation bitten wir alle Teilnehmenden um Voranmeldung bis 18. Juni unter lpg@jungewelt.de. Zur Veranstaltung sind entsprechend der dann geltenden Vorschriften Mund-Nase-Bedeckungen mitzubringen. Damit die Versammlung pünktlich um 13 Uhr starten kann, bitten wir darum, sich bereits ab 12.00 Uhr am Veranstaltungsort einzufinden.
Unser Ziel, zum 25. Jahrestag der Gründung im Oktober 2020 das 2.500. Mitglied in unserer Genossenschaft zu begrüßen, konnten wir zwar nicht erreichen, die Entwicklung ist aber weiterhin positiv. Mit einem Zuwachs von 218 Genossinnen und Genossen innerhalb eines Jahres stehen wir nun bei 2.519 Mitgliedern (Stand 14. Mai).
Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft LPG junge Welt eG
Alle Infos zur Genossenschaft LPG junge Welt eG inklusive Aufnahmeantrag und Broschüre online unter www.jungewelt.de/genossenschaft
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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vom 05.06.2021