26. Juni: Treffen der jW-Herausgeber
Wer wissen will, weshalb die Tageszeitung junge Welt verfassungsfeindlich sein soll, bekommt im neuen Verfassungsschutzbericht (vorgestellt am Dienstag dieser Woche) präzise Auskunft. Da heißt es unter dem Stichwort junge Welt: »Die jW ist mehr als ein Informationsmedium. Sie wirkt als politischer Faktor und schafft Reichweite durch Aktivitäten wie zum Beispiel die Durchführung der alljährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenz.« Weshalb allerdings die Genossenschaft LPG junge Welt eG im Registeranhang des Berichtes als erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Struktur aufgelistet ist, wird nicht begründet. Ist halt so.
Am kommenden Samstag, den 26. Juni 2021 treffen sich Mitglieder dieser Genossenschaft in Berlin zu ihrer jährlichen Generalversammlung. Es wird zum einen Bilanz gezogen über das Geschäftsjahr 2020 und das erste Halbjahr 2021, zum anderen soll die Lage analysiert und sollen aktuelle wie kommende Aufgaben diskutiert werden. Wenn es das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, der Tageszeitung junge Welt »den Nährboden zu entziehen« (wie sie das in einer Antwort auf eine Anfrage der Partei die Linke erklärt), dann versteht es sich fast von selbst, dass sie auch die Genossenschaft, der diese Zeitung gehört, soviel schädigen will, wie es nur irgend geht. Denn die LPG junge Welt eG ist neben Print- und Onlineabos der entscheidende »Nährboden« dafür, dass sich diese linke und unabhängige Zeitung entwickeln kann.
Alle Mitglieder der Genossenschaft sind teilnahmeberechtigt, Vorstand und Aufsichtsrat bitten aber darum, sich zuvor anzumelden, da einige Sicherheitsbestimmungen und noch geltende Vorschriften im Zusammenhang mit der Coronapandemie einzuhalten sind. Die Tagesordnung und weitere Informationen kann man in der Einladung zur Versammlung nachlesen, die in dieser Ausgabe auf der Seite 14 abgedruckt ist.
Vorstand und Aufsichtsrat LPG junge Welt eG
Infos: jungewelt.de/lpg
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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