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18.06.2021, 10:04:54 / Aktion
LPG junge Welt

Einladung zur Generalversammlung der LPG junge Welt eG

Samstag, 26. Juni 2021, von 13 bis voraussichtlich 17 Uhr, Kino Babylon Berlin
Von LPG junge Welt
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Generalversammlung der LPG junge Welt eG am Samstag den 27. Juni 2020 im Kino Babylon in Berlin-Mitte

Samstag, 26. Juni 2021, von 13 bis voraussichtlich 17 Uhr, Kino Babylon (Rosa-Luxemburg-Straße 30, 10178 Berlin), Einlass ab 12 Uhr.

  1. Eröffnung, Wahl Versammlungsleitung, Festlegung Tagesordnung
  2. Bericht Vorstand: Entwicklung der Genossenschaft, Jahresabschluss 2020, Perspektiven für 2021/2022
  3. Bericht Aufsichtsrat
  4. Bericht Geschäftsführung: Lage 8. Mai GmbH und strategische Überlegungen
  5. Diskussion zu den Punkten 1 bis 4
  6. Angriffe auf junge Welt, Verlag und Genossenschaft
  7. 75 Jahre jW/LPG-Aktionsprogramm/Rosa-Luxemburg-Konferenz 2022
  8. Vorstellung des Projektes der Gründung einer Vertriebsgesellschaft
  9. Beschlussfassung – Feststellung Jahresabschluss 2020 der LPG junge Welt eG – Verwendung Jahresergebnis – Votum über Beschluss zur Gründung einer Vertriebsgesellschaft und – LPG-Aktionsprogramm
  10. Sonstiges

Bitte beachten: Die Einhaltung der Vorgaben im Schutzkonzept der Veranstaltung (siehe Aushang) ist Teilnahmebedingung. Eine Mund-Nasen-Bedeckung nach gültiger Bestimmung ist ebenso mitzubringen wie ein aktuell gültiges Test- oder Impfzertifikat. Wir bitten um Voranmeldung unter lpg@jungewelt.de Der Entwurf der Bilanz der LPG junge Welt eG für das Geschäftsjahr 2020 ist für Genossinnen und Genossen ab Montag, 21.6.2021 bis Freitag, 25.6.2021 während der Geschäftszeiten (i. d. R. 10–17 Uhr) im Sekretariat der Verlag 8. Mai GmbH einsehbar. Wir empfehlen eine Terminabsprache unter ­bj@jungewelt.de, auch hier sind die COVID-19-Bestimmungen einzuhalten.

Mit genossenschaftlichen Grüßen, der Vorstand: Peter Borak, Stefan Huth, Dietmar Koschmieder, Ina Sembdner, Simon Zeise

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!