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Aus: Ausgabe vom 26.06.2021, Seite 4 / Inland

Staatstrojaner verfehlt Abstimmung

Berlin. Das neue Bundespolizeigesetz ist im Bundesrat nach erster Abstimmung vorerst gescheitert. Der Gesetzentwurf erzielte nicht die erforderliche Mehrheit. Die Regelung sieht vor, der Behörde die Möglichkeit zu anlassloser Quellentelekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zu geben. Dabei soll die Bundespolizei ohne konkreten Tatverdacht und ohne vorliegende Vergehen das Aufspielen von Schadsoftware auf digitale Endgeräte durchführen können. Die Bundesregierung hatte sich Anfang Juni auf den Gesetzentwurf verständigt, um Quellen-TKÜ gegen Personen möglich zu machen, gegen die mangels Tatverdachts bisher keine solche Maßnahme angeordnet werden konnte. (AFP/jW)

  • Leserbrief von Richard (25. Juni 2021 um 18:47 Uhr)
    Ich wäre ja für die Einführung einer vierten Instanz. Wir haben die Judikative, die Legislative und die Exekutive. Nun, Staatsanwaltschaften agieren weisungsgebunden, Exekutive (Polizei, Geheimdienste etc.) sind auch nicht selten Instrument zur Machtdurchsetzung (Beispiele gibt es genug). Sinnvoll wäre mal noch eine weitere Instanz, eine beobachtende Instanz, die vor Gericht ziehen kann, eine Instanz, die sich mit staatlicher Gewalt beschäftigt, bestenfalls mal eine wirklich unabhängige Instanz. Die Datenschutzbeauftragten gehen schon in diese Richtung, auch wenn sie nur einen Teilaspekt abdecken und mitunter nur wie das fünfte Rad am Wagen laufen, also nur begrenzt mit Ressourcen ausgestattet sind und auch insgesamt nicht die Unterstützung erfahren, die sie bräuchten. Jedenfalls könnte eine solche Instanz viel stärker darüber wachen, dass in diesem Staat alles mit rechten Dingen zugeht. Meiner Meinung nach funktioniert das bisherige Modell nicht stabil genug. Das kann man z. B. beobachten, wenn sich Polizei und Justiz die Bälle zuspielen, wenn es darum geht, Demonstranten an der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu hindern beziehungsweise sie wegen »Widerstands gegen die Staatsgewalt« zu kriminalisieren. Das gleiche gilt für all die Überwachungsmaßnahmen. Ich sehe durchaus die Problematik, nur neben dem Umstand, dass sie nicht ganz leicht zu lösen ist, wenn man Systeme nicht ganz grundsätzlich schwächen will, besteht eben auch das Problem, dass diese unsere Geheimdienste bzw. »Sicherheitsbehörden« selbst nicht vertrauenserweckend sind. Da gibt es zu viele Akteure, die eine eigene, nicht ganz saubere Agenda verfolgen. Hinzu kommen auch noch entlarvend (absichtlich) unsauber geschriebene Gesetze … Stichwort Aufweichung des Richtervorbehalts, Einschränkung von Klagemöglichkeiten etc. ppp. Kurz: Problem verstanden, ja. Die Medizin ist aber mitunter ähnlich dubios wie die Kriminellen selbst, um die es angeblich geht, siehe nicht zuletzt auch die Beobachtung der jungen Welt durch den sogenannten Verfassungsschutz.