EuGH: BRD unterliegt bei Streit über russisches Gas
Luxemburg. Im Streit über eine Ausweitung russischer Erdgaslieferungen hat die BRD vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage hinnehmen müssen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wies der EuGH Rechtsmittel der BRD gegen einen Beschluss des EU-Gerichts zurück. Konkret geht es um größere Liefermengen durch die Pipeline Opal, eine Verlängerung der seit 2011 betriebenen ersten Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee, über die russisches Gas nach Europa transportiert wird. Polen klagte gegen die größeren Liefermengen, weil sie die Versorgungssicherheit des Landes gefährdeten. Das Gericht gab der Klage statt, woraufhin die BRD Rechtsmittel beim EuGH einlegte, die nun zurückgewiesen wurden. Im September 2019 hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der EU-Kommission stoppen lassen, der dem russischen Gasprom-Konzern die stärkere Nutzung der Opal-Pipeline erlaubte. (dpa/jW)
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