Klageflut wegen Nachtschichtzulagen
Erfurt. Im Streit um unterschiedlich hohe Nachtzuschläge in der deutschen Getränke- und Süßwarenindustrie wartet das Bundesarbeitsgericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt setzten erneut ein Verfahren aus, wie aus einer Mitteilung von Mittwoch hervorgeht. Es handelt sich um die Klage eines Angestellten, der in Schichten regelmäßig nachts arbeitet, gegen einen großen internationalen Nahrungsmittelkonzern. Der Kläger verlangt höhere Zuschläge für Nachtarbeit. Allein beim Bundesarbeitsgericht liegen nach dessen Angaben derzeit etwa 400 Klagen vor, bei denen es um unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit geht. Zu klären sei, ob tarifvertragliche Regelungen zu unterschiedlich hohen Zuschlägen für Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz und europäisches Recht verstoßen, sagte eine Gerichtssprecherin. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
BRD beharrt auf »Rückführungen«
vom 05.08.2021 -
Miete macht arm
vom 05.08.2021 -
Viel zerschlagenes Porzellan
vom 05.08.2021 -
Kein »Gefährder«
vom 05.08.2021 -
Im Zeichen der Pandemie
vom 05.08.2021 -
Erleichterungen für Betriebe in Flutgebieten
vom 05.08.2021 -
»Wir wollen diskutieren: Wie können wir uns organisieren?«
vom 05.08.2021