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Aus: Ausgabe vom 13.08.2021, Seite 4 / Inland

BGH will sich zu NSU-Revisionen äußern

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich am 19. August zu Revisionen äußern, die gegen die vor gut drei Jahren verkündeten Urteile um die Mord- und Anschlagsserie des rechtsterroristischen »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) eingelegt wurden. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe teilten am Donnerstag mit, sich im Zuge dessen auch »über den weiteren Fortgang des Verfahrens« und »weitere Entscheidungen« zu äußern. Im Januar waren beim BGH die Revisionen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und dreier Mitangeklagter eingegangen. Die Bundesanwaltschaft ficht daneben das Urteil gegen den Angehörigen des NSU-Netzwerks André Eminger an, der nach der Urteilsverkündung 2018 freigekommen war. (dpa/jW)