BGH: In Transitbereich kein Recht auf Bildung
Karlsruhe. Für die Kinder einer geflüchteten Familie besteht im Transitbereich eines Flughafens kein Anspruch auf Bildung. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied, ist es demnach nicht unverhältnismäßig, wenn ihnen vorübergehend kein Zugang zu Bildung ermöglicht wird. Im Streitfall war eine Familie 2018 aus der angolanischen Hauptstadt Luanda nach Frankfurt am Main geflogen. Bei der Einreise äußerten die Eltern ein Schutzersuchen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte das jedoch ab. Weil eine frühere Abschiebung nach Angola scheiterte, wurde die Familie für knapp drei Monate in der Asylunterkunft im Transitbereich untergebracht. Dagegen wehrte sich die Familie, auch weil dem sechsjährigen Sohn dort sein Recht auf Bildung vorenthalten werde. (AFP/jW)
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