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Aus: Ausgabe vom 14.09.2021, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Arbeitskampf

Berlin: Verdi-Warnstreik bei Arbeiterwohlfahrt

Es geht los: Im Tarifkonflikt bei der Arbeiterwohlfahrt Berlin rief Verdi die Beschäftigten am Montag zu einem viertägigen Warnstreik auf. Auftakt ist Mittwoch: »Auf die zweitägigen Warnstreiks im August 2021 haben die Arbeitgeber nicht reagiert, deshalb rufen wir jetzt zu einem doppelt so langen Warnstreik auf. Die Beschäftigten werden noch einmal sehr deutlich machen, dass sie für die nächste Verhandlungsrunde am 21. September ein konkretes Angebot in Richtung Angleichung an den Tarifvertrag der Länder (TV-L) erwarten«, wird die Verdi-Verhandlungsführerin Meike Jäger am Montag in einer Pressemitteilung zitiert. Die Gewerkschaft fordert für die etwa 2.000 Beschäftigten der AWO-Tarifgemeinschaft Berlin, zu der der AWO-Landesverband, die meisten Kreisverbände sowie die »AWO pro:mensch GmbH« gehören, eine schrittweise Anhebung der Entgelte auf das Niveau des Ländertarifvertrags. Derzeit erhalten AWO-Beschäftigte zum Teil mehrere hundert Euro weniger im Monat als für vergleichbare Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. Vom Streik betroffen sind unter anderem Kitas, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen der AWO.

Diese Benachteiligung der AWO-Beschäftigten sei durch nichts zu rechtfertigen, ergänzte gleichentags Susanne Feldkötter, stellvertretende Verdi-Landesbezirksleiterin, laut Mitteilung. Denn: »Sie leisten einen ebenso wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge wie ihre Kolleginnen und Kollegen beim Land. Nicht erst seit Beginn der Coronapandemie hat die Arbeitsbelastung in vielen Einrichtungen deutlich zugenommen«, so Feldkötter. Die Angleichung der Bezahlung an den öffentlichen Dienst sei schon deshalb unbedingt notwendig, damit die AWO die dringend benötigten Fachkräfte künftig gewinnen und halten könne.

Und die Forderungen? Verdi verlangt, dass die Bezahlung in den AWO-Einrichtungen in einem ersten Schritt auf mindestens 98 Prozent des TV-L-Niveaus angehoben und die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nach der entsprechenden Entgelttabelle des öffentlichen Dienstes bezahlt werden. Nicht irgendwann, sondern in diesem Jahr.

Klar ist: Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sehen den Berliner Senat in der Pflicht, die Finanzierung von Gehältern und Arbeitsbedingungen auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes in allen Einrichtungen der Daseinsvorsorge sicherzustellen. (jW)

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