EuGH verurteilt Polen wegen Braunkohleabbau
Luxemburg. Im Streit um den Braunkohletagebau Turow an der Grenze zu Sachsen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Polen zu einer Geldstrafe verdonnert. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohleabbau nicht gestoppt, heißt es in einer Anordnung von EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta vom Montag. Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500.000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen. Die polnische Regierung machte jedoch sogleich deutlich, dass sie den Tagebau nicht schließen werde. (dpa/jW)
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