Der Anspruch der Erbin
Im Streit um eine Millionenentschädigung wegen einer Buchveröffentlichung kann sich die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl wenig Hoffnung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Montag in Karlsruhe, dass ein Anspruch auf solche Geldentschädigungen wegen verletzter Persönlichkeitsrechte grundsätzlich nicht vererblich sei und der Senat in diesem Fall auch keine Ausnahme sehe. Sein Urteil will der BGH erst später verkünden. Alleinerbin Maike Kohl-Richter will wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Der Journalist und Historiker sollte Kohls Memoiren schreiben und sprach Hunderte Stunden mit dem früheren CDU-Vorsitzenden. Nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte Schwan 2014 das Buch »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle«, in dem Kohl mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitiert wird. Der Anwalt von Kohl-Richter argumentierte in Karlsruhe, dass das Kölner Landgericht Kohl kurz vor seinem Tod eine Million Euro zugestanden hatte und die Schuldner in Verzug seien. Zudem ging es in der Verhandlung um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Buch. Hier könnte es darauf hinauslaufen, dass der BGH einzelne oder alle Zitate noch mal von einem anderen Gericht bewerten lässt. (dpa/jW)
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