Bundeswahlleiter legt Einspruch ein
Thiel: Fehler bei Bundestagswahl in Berlin könnten Mandatsverteilung beeinflusst haben
Infolge des Versagens der Berliner Wahlbehörden bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen am 26. September hat der Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Thiel begründete das am Freitag in Wiesbaden mit »der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern«. Es könne nicht ausgeschlossen werden, »dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ...
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