Jobcenter muss für Essen der Kinder aufkommen
Kassel. Bei einer vom Jobcenter geförderten beruflichen Weiterbildung muss das Jobcenter für die unterdessen betreuten Kinder auch die Verpflegung bezahlen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil. Es gab damit der Klage einer Mutter aus Berlin statt. Von 2014 bis 2016 hatte sie an einer vom Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg geförderten Umschulung teilgenommen. Ihre beiden Kinder mussten daher bis zum frühen Nachmittag in ihrer Kita bleiben. Für die Verpflegung zahlte die Mutter monatlich zunächst 35, später 40 Euro. Für die Betreuung selbst musste die Mutter wegen ihrer Arbeitslosigkeit nichts bezahlen. Das Jobcenter kam für Lehrgangs- und Fahrkosten auf, lehnte die Übernahme der Verpflegungskosten der Kinder aber ab. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
NSU-Prozess rechtskräftig beendet
vom 16.12.2021 -
»Entlastung muss endlich ankommen«
vom 16.12.2021 -
Vorwurf »Staatsterrorismus«
vom 16.12.2021 -
Der Ernst der Lage
vom 16.12.2021 -
Versammlungsgesetz durchgepeitscht
vom 16.12.2021 -
Hochgelobtes Modell
vom 16.12.2021 -
Schulreinigung bleibt prekär
vom 16.12.2021 -
»Die Koalition setzt auf Freiwilligkeit«
vom 16.12.2021