Kurdischer Aktivist zu Freiheitsstrafe verurteilt
München. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ist der kurdische Aktivist Mustafa T. am Mittwoch wegen Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das teilte der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland – Azadi in einer Pressemitteilung mit. T. wurde beschuldigt, von Juli bis Dezember 2020 die Aktivitäten der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in München und Südbayern geleitet zu haben. Konkret zur Last gelegt wurden ihm an sich legale Aktivitäten wie die Teilnahme an Protestversammlungen gegen Angriffe der türkischen Armee auf die von Kurden bewohnten Regionen in Nordsyrien oder die Unterstützung von Spendenkampagnen der Hilfsorganisation Kurdischer Roter Halbmond. In seiner Urteilsbegründung erkannte das Gericht persönliche und familiäre Betroffenheit des Angeklagten durch das in der Türkei erlittene Unrecht als strafmildernd an – das Gericht benannte dabei explizit »Folter« und »Massaker« durch den türkischen Staat. Aufgrund der bereits verbüßten Untersuchungshaft konnte T. den Gerichtssaal nach dem Urteil als freier Mann verlassen. (jW)
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