Recht auf Nichterreichbarkeit
Belgien: Beamte dürfen außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht mehr kontaktiert werden. Regierung will Gesetz auf Privatwirtschaft ausweiten
Gerrit HoekmanBelgische Beamtinnen und Beamte dürfen nicht mehr von ihren Vorgesetzten in der Freizeit gestört werden. Das schreibt ein Gesetz vor, das seit dem 1. Februar in Kraft ist. Noch in diesem Jahr will sich die Regierung mit der Ausweitung auf die Privatwirtschaft beschäftigen. Die hält wenig von festen Regeln. Unternehmen bräuchten Flexibilität, so die Bosse.
Das Recht auf Nichterreichbarkeit, auf Flämisch »Deconnectierecht«, beinhaltet zwei Grundsätze: Erstens darf ein ...
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