»NSU 2.0«: Angeklagter will Zeugenschutz
Frankfurt am Main. Im Prozess um die »NSU 2.0«-Drohschreiben vor dem Landgericht Frankfurt am Main, der am Mittwoch begonnen hatte, hat der Angeklagte Alexander M. am Donnerstag eine Erklärung abgegeben. Darin wies der erwerbslose IT-Spezialist aus Berlin den Vorwurf zurück, Verfasser der Schreiben mit Beleidigungen und Drohungen an 32 Personen und 60 Institutionen zu sein. Diese seien tatsächlich in einer Chatgruppe im »Darknet« entstanden, der er angehört habe, so M. Zu dieser Gruppe hätten vermutlich auch Polizisten aus Hessen gehört. In dem Forum seien viele antisemitische Äußerungen gefallen, der Umgangston sei »unter aller Sau« gewesen.
Der Angeklagte beschrieb sich als Opfer von Tricksereien, mit denen er als Täter hingestellt werden solle. Er habe Insiderwissen, behauptete M., gebe dieses aber nur preis, wenn er in ein Zeugenschutzprogramm komme. Bei der hessischen Polizei habe er nicht angerufen, um an Daten der Empfänger der Drohbriefe zu gelangen. Auch die Behauptung, er habe eine »rechtsextreme« Gesinnung, dementierte der Angeklagte. Kristian Stemmler
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