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Aus: Ausgabe vom 01.03.2022, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Reform der Betriebsratsverfassung

Berlin. Die Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (HSI), Johanna Wenckebach, teilte am Montag in einem Newsletter der Hans-Böckler-Stiftung mit, dass eine Arbeitsgruppe aus Juristen von DGB, Mitgliedsgewerkschaften sowie des HSI Anfang April »konkrete Vorschläge für eine zeitgemäße, starke Betriebsverfassung unterbreiten wird«. Mitbestimmung sei der Schlüssel zu mehr Demokratie in der Wirtschaft und schaffe die Voraussetzung unter anderem für mehr Jobsicherheit, höhere Einkommen und einen besseren Gesundheitsschutz. Die Entwicklung in Unternehmen zeige aber auch, »dass viel zu wenige Beschäftigte durch Betriebsräte vertreten werden«. Ein Grund: Union Busting. Wenckebach: »In manchen Betrieben werden erstmalige Wahlen oder Betriebsratsgründungen sogar aktiv bekämpft.« Die Liste der Unternehmen, die Mitbestimmung verhindern wollten, sei lang. Kurzum, es gehe um eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die weit über das 2021 verabschiedete »Betriebsrätemodernisierungsgesetz« hinausreichen solle. »Wir arbeiten an einem ›großen Wurf‹«, betonte Wenckebach. (jW)

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