Auf langwierigen Kampf einstellen
Von Verlag, Redaktion und GenossenschaftDie Verlag 8. Mai GmbH, in der die Tageszeitung junge Welt erscheint, wird keine Beschwerde gegen den am 18. März ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zur Nennung des Blattes im Verfassungsschutzbericht einlegen.
Die jW wird – als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik – seit Jahren im Bericht des Inlandsgeheimdienstes als das »bedeutendste und auflagenstärkste Printmedium im Linksextremismus« gebrandmarkt. Dagegen hatte der Verlag beim Berliner Verwaltungsgericht geklagt. Weil es Jahre dauern kann, bis ein rechtskräftiges Urteil zustande kommt, wurde vorsorglich auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, dass bis dahin Berichte nur noch ohne die Nennung von jW und Verlag herausgegeben werden dürfen.
Dieser Eilantrag ist am 18. März 2022 zurückgewiesen worden – noch bevor jW die Lage mit der Anwältin besprechen konnte, informierte das Verwaltungsgericht die Öffentlichkeit. Zwar sei ein Rechtsschutzbedürfnis für Zeitung und Verlag anzunehmen, weil die Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht eine abträgliche Wirkung haben könnte, heißt es im Beschluss. Aber dies sei hinnehmbar. Gegen eine Eilbedürftigkeit spreche auch, dass die junge Welt über Jahre hinweg der Nennung nicht entgegengetreten sei. Als Verfahrenswert setzte die Kammer einen außergewöhnlich hohen Wert von 75.000 Euro an.
Der jW-Geschäftsführer Dietmar Koschmieder teilte dazu am Freitag per Presseerklärung mit: »Wir halten den Beschluss für falsch und unverhältnismäßig, ziehen es aber vor, dies inhaltlich im anstehenden Hauptsacheverfahren aufzuzeigen und uns gegebenenfalls auf die nächste Instanz vorzubereiten.« Der Verlag, so Koschmieder, »will keine weitere oberflächliche Eilentscheidung – etwa des übergeordneten Gerichts –, sondern eine gründliche Argumentation im Hauptsacheverfahren.«
Verlag und Redaktion der jungen Welt richten sich auf einen langwierigen Prozess ein, schon jetzt fallen dafür erhebliche Kosten an. Damit diese Auseinandersetzung durchgestanden werden kann, sind wir auf Unterstützung, beispielsweise auf Spenden an unseren Prozesskostenfonds, angewiesen.
Die Hintergründe zum von jW angestrengten Verfahren finden Sie unter www.jungewelt.de/keinmarxistillegal
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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vom 02.04.2022