Aus: Ausgabe vom 09.04.2022, Seite 5 / Inland
Gesetz zu Füllständen gebilligt
Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz gebilligt, das Mindestfüllmengen bei Gasspeichern vorsieht. Die Bundesregierung will dadurch die Gasversorgung in der Bundesrepublik sicherstellen. Man müsse »zum nächsten Winter die Speicher voller haben als in diesem Winter«, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Das Gesetz sieht am 1. Oktober eines Jahres 80 Prozent, am 1. November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent Füllmenge vor. Der Betreiber einer Gasspeicheranlage soll demnach am 1. August eines Jahres einen Füllstand nachweisen, der die Erreichung der Füllstandvorgaben nicht gefährdet. (dpa/jW)
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