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Aus: Ausgabe vom 07.05.2022, Seite 12 / Aktion
Pressefreiheit

Grenzen liberaler Demokratie

Radiosender und Verfassungsschutz beschränken Reichweite linker Zeitung
Von Dietmar Koschmieder
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Am Internationalen Tag der Pressefreiheit am vergangenen Dienstag hob neben vielen anderen auch die Intendantin des öffentlich-rechtlichen Senders RBB (und amtierende ARD-Vorsitzende) Patricia Schlesinger hervor, wie wichtig Pressefreiheit sei. Die Bedeutung einer freien Presse sei »wirklich wesentlich für das Funktionieren unserer liberalen Demokratie. Das kann man gar nicht hoch genug wertschätzen«, weshalb sich die Aufgabe ergebe, eine »möglichst freie Berichterstattung aufrechtzuerhalten«, sagte sie auf RBB24-Inforadio. Aber schon am Mittwoch ist von den wohlfeilen Worten nicht viel übriggeblieben: Da teilte ihr Sender der Tageszeitung junge Welt mit, dass die weitere Ausstrahlung gebuchter Werbespots (die in diesen Tagen kombiniert mit einer Reihe anderer Werbemittel für den Kauf der Tageszeitung junge Welt am Kiosk werben sollten) mit sofortiger Wirkung gestoppt wird. Erstaunlich dabei ist, dass der Sender der Ausstrahlung zunächst nach interner Prüfung ausdrücklich zugestimmt und für die gebuchte Ausstrahlung bereits Rechnung gelegt hatte. Aber wesentlich erstaunlicher erscheint die Begründung, mit der man nun nach halber Umsetzung den Vertrag mit junge Welt gebrochen hat: Es habe »zahlreiche Beschwerden bezugnehmend auf die derzeitige Radiowerbung« der jungen Welt gegeben. Es empörten sich also Hörer, denen die Inhalte des Radiospots und damit das Selbstverständnis der jungen Welt nicht passten? Das sollte allerdings im Rahmen der Pressefreiheit auszuhalten sein. Hauptgrund für den Sender ist aber der Umstand, dass sich die junge Welt gegen die massive Verletzung der Pressefreiheit durch den deutschen Inlandsgeheimdienste mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzt: Die junge Welt befinde sich in einem »Rechtsstreit über die Zulässigkeit der Nennung im Verfassungsschutzbericht«, weshalb mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung der Werbespots in den RBB-Hörfunkprogrammen auszusetzen sei.

junge Welt meldete sich umgehend beim Sender und wies auf den entstandenen ökonomischen Schaden hin: Eine wesentliche Säule des crossmedialen Werbekonzeptes falle nun weg und minimiere damit auch die Wirkung anderer Werbemaßnahmen (etwa Kino- und Zeitungsanzeigen), die nicht zensiert wurden. Noch wesentlicher sei aber der faktische Umstand, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender, der zur Neutralität und Meinungsvielfalt verpflichtet ist, einer überregionalen Tageszeitung die Möglichkeit raube, über bezahlte Werbung auf die Zeitung und ihr inhaltliches Programm aufmerksam zu machen. Aber den gravierendsten Eingriff in die Pressefreiheit stelle die offizielle Begründung des RBB für sein Vorgehen dar. Wer die Nutzung rechtsstaatlicher Mittel gegen massive Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit missbrauche, um einen bereits genehmigten Radiospot aus dem laufenden Programm zu werfen, verletze Meinungs- wie Presse-, aber auch Gewerbe- und Wettbewerbsfreiheit. Hinzu komme, dass damit de facto bis zum letztinstanzlichen Abschluss des Verfahrens der jungen Welt die Möglichkeit entzogen wird, im RBB zu werben – bis dahin könnten zehn, womöglich aber auch zwanzig Jahre vergehen.

Auf jW-Anfrage konnte auch der RBB nicht ausschließen, dass der Hinweis auf den laufenden Prozess durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes erfolgt sein könnte. Dessen Ziel ist es erklärtermaßen, der jungen Welt »den Nährboden zu entziehen«, ihr also ökonomisch zu schaden und Reichweite und damit Wirkmächtigkeit der Zeitung einzuschränken. Das vor allem mit der Begründung, dass die junge Welt eine andere Blattlinie vertritt als die meisten anderen Zeitungen. Aber statt über diesen Vorgang kritisch zu berichten (etwa anlässlich des Tages der Pressefreiheit), wirkt der Sender aktiv daran mit zu verhindern, dass die junge Welt für sich werben und damit auf sich aufmerksam machen kann. Damit erschwert der RBB – entgegen obengenannter Ansprüche – ganz konkret freie Berichterstattung. Und zeigt damit unfreiwillig die Grenzen »unserer liberalen Demokratie« auf.

Radiospot: kurzelinks.de/jW-Radio

jW-Prozesskostenfonds: Kontoinhaberin: Verlag 8. Mai GmbH, IBAN: DE25 1005 0000 0190 7581 55, Stichwort: Prozesskosten

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

  • Leserbrief von R.Prang aus Berlin (7. Mai 2022 um 01:56 Uhr)
    So ist das, in dieser Welt. Der alte Satz: »Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing« hat jetzt auch beim RBB seine Richtigkeit bewiesen. Wie sagte schon Rosa Luxemburg: »Freiheit ist immer auch die Freiheit des Andersdenkenden«. Meinungsfreiheit ist das höchste Gut einer Demokratie, wie viel ist das Grundgesetz noch wert? Das ist die Frage, die sich der Verfassungsschutz stellen sollte. Der Staat ist das Machtinstrument der herrschenden Klasse, das lernt jeder Marxist. Der Beweis ist angetreten. Der Verfassungsschutz sollte sich beim täglichem Lesen der jungen Welt einmal dazu äußern, wann in der jW gegen das GG verstoßen wurde. Dass wir Linken eine andere, bessere Gesellschaft wollen, bestreitet kein Linker, aber wo steht im GG der Artikel gegen den wir verstoßen? Allein das von ihm aufgeklebte Etikett »Linksextrem« erfüllt diese Anforderung nicht. Die Frage, was links und was linksextrem ist, liegt immer im Auge des Betrachters. Für CDU/CSU sind SPD und Grüne schon links, Herr Maaßen hat sogar schon Linksextreme in der letzten Regierung von Merkel entdeckt. Wie weit rechts muss man stehen, um das zu sehen? Da sind wir wieder beim »Brot und Lied«. Menschen, die man »gerichtsfest« als Faschisten bezeichnen kann, können sich in aller Öffentlichkeit äußern, das gefällt mir auch nicht, ist aber mit der Meinungsfreiheit vereinbar. Definiert jetzt der RBB, was Meinungsfreiheit ist? … und zum Thema Pressefreiheit hab ich noch nichts gesagt, vielleicht nächstes Mal.

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