Aus: Ausgabe vom 05.08.2022, Seite 5 / Inland
Gericht: Kein Geld für Ausfalltage im Lockdown
Erfurt. Eine frühere Beschäftigte einer Spielhalle in Wuppertal bekommt kein Geld vom Unternehmer für sieben im April 2020 wegen des Coronalockdowns ausgefallene Arbeitstage. Die Spielhalle trage in dem Fall nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, erklärte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag. Es ging um 666 Euro. Die Frau hatte zu Ende April bereits gekündigt und bekam deshalb auch kein Kurzarbeitergeld. Im Dienstplan für April war sie noch für sieben Tage eingetragen. Wegen der Coronakrise mussten aber alle Spielhallen schließen. (AFP/jW)
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